Geschichte

Die Besonderheiten des schweizerischen Liegenschaftenmarktes sind die beschränkt verfügbare Fläche und seine grosse Vielfalt. Die natürliche Schönheit der Schweiz ist ebenfalls vielen im Ausland lebenden Personen aufgefallen. Das ist der Grund weshalb die schweizerischen Behörden für den Verkauf von Immobilien an Ausländer Vorschriften erlassen mussten. Das erste Gesetz, die Lex Von Moos, trat 1961 in Kraft mit der Absicht den schweizerischen Boden zu schützen. 1973 wurden in der Lex Furgler noch weitere Beschränkungen festgelegt. Die Lex Friedrich aus dem Jahr 1983 wird als strengstes Gesetz betrachtet im Zusammenhang mit dem Liegeschaftenverkauf an Ausländer.